Auslandsstudium als Free Mover
Ein häufiges Missverständnis lautet: „Als Free Mover muss ich mich um alles selbst kümmern, während wenn ich an einer Partnerhochschule studiere, dann regeln der Hochschulservice Internationales (HSIN) und meine Fakultät alles für mich". Leider stimmt das nicht. Den Großteil ihres Auslandsaufenthaltes (Anreise, Unterkunft, Versicherungen, Kurswahl, usw.) müssen Sie in beiden Fällen selbst in die Hand nehmen.
Bei Partnerhochschulen läuft der eigentliche Bewerbungsprozess allerdings über HSIN (die Unterlagen müssen trotzdem Sie selbst vorbereiten) und es gibt für die THWS reservierte Studienplätze in begrenzter Anzahl, während Sie als Free Mover Ihre Unterlagen selbst an die jeweilige Hochschule senden müssen und „einer von vielen Bewerbern“ sind - ohne eine Platzgarantie. In der Praxis ist das aber meist unkritisch.
An welche Hochschulen kann ich als Free Mover gehen?
Prinzipiell an jeder Hochschule weltweit. Recherchieren Sie auf der Website Ihrer Wunschhochschule nach Infos für „Incoming students“, „international exchange“, „english programmes“ oder ähnlichen Begriffen.
Muss meine Bewerbung als Free Mover über die Fakultät Maschinenbau oder den Hochschulservice Internationales (HSIN) erfolgen?
Wenn Sie als Free Mover ins Ausland gehen, ist zwar in dem Sinne keine förmliche Bewerbung bei der Fakultät Maschinenbau oder dem Hochschulservice Studium (HSIN) nötig, da Sie den Bewerbungsprozess selbst organisieren müssen.
Allerdings ist es erforderlich, dass Sie sich beim Hochschulservice Internationales (HSIN) über das MoveON-Portal registrieren.
Darüber hinaus empfehlen wir Ihnen dringend, mit unserem Auslandsbeauftragten Kontakt aufzunehmen und sich beraten zu lassen, insbesondere in Anerkennungsfragen.
Ist es möglich, meine Studienleistungen aus meinem Free-Mover-Auslandsstudium durch die THWS anerkennen zu lassen?
Ob Sie als Free Mover an einer ausländischen Hochschule studiert haben, ist für die Anerkennung von Studienleistungen nicht relevant. Sofern Sie an der Gasthochschule Kurse belegt haben, die in Ihren THWS-Studienplan übertragbar sind, werden die jeweiligen Studienleistungen auch anerkannt.
Informieren Sie sich auf jeden Fall rechtzeitig im E-Learning-Kurs "Auslandsstudium" zur Anerkennung von Studienleistungen.