Masterarbeit

Für die Masterarbeit ist das dritte Studiensemester vorgesehen. Sie kann hochschulintern oder extern, z.B. in einem Industriebetrieb, ausgeführt werden.

Mit der Bearbeitung der Masterarbeit kann frühestens begonnen werden, wenn

  1. mindestens 30 Credit Points erreicht wurden.
  2. davon mindestens 5 Credit Points aus den vertiefenden wissenschaftlichen Grundlagen erworben wurden (verbindliche Informationen zu diesen Regelungen sind der aktuellen Studien- und Prüfungsordnung zu entnehmen).

Anträge für die Anmeldung der Masterarbeit sind im FM-Intranet verfügbar. Dort findet man auch Richtlinien für deren Anfertigung.

Die Frist von der Themenstellung bis zur Abgabe der Masterarbeit darf sechs Monate nicht überschreiten. Die Masterarbeit wird mit 24 Credit Points bewertet.