Vorpraktikum

Ablauf

  • Die Studienordnung des Bachelor-Studiengangs Maschinenbau sieht ein Vorpraktikum von insgesamt 8 Wochen vor. Da es sich dabei um eine Zulassungsvoraussetzung handelt, ist das Vorpraktikum in der Regel vor Antritt des Studiums abzuleisten. Im Ausnahmefall kann es bis spätestens zum Ende des zweiten Semesters nachgeholt werden. Mit Blick auf die zeitliche Belastung nach Beginn des Studiums wird ausdrücklich empfohlen, das Vorpraktikum vor Beginn des Studiums abzuschließen.
  • Das Vorpraktikum kann auf mehrere Betriebe verteilt werden, insbesondere dann, wenn ein Betrieb nicht in der Lage ist, die Inhalte der beiden unten genannten Ausbildungsabschnitte abzudecken, oder das Vorpraktikum zeitlich auf mehrere Abschnitte verteilt werden muss. Wird das Vorpraktikum in mehreren Abschnitten absolviert, muss jeder Praxisabschnitt eine Länge von mindestens 4 Wochen haben.
  • Der Praktikumsbetrieb muss eine technisch ausgerichtete Praktikantentätigkeit unter qualifizierter Betreuung gewährleisten. Dies ist in der Regel erfüllt, wenn der Betrieb in einem technischen Industrie- oder Handwerksberuf ausbildet.
  • Der Nachweis über die Ableistung des Vorpraktikums ist beim Hochschulservice Studium vorzulegen, sobald das gesamte Vorpraktikum abgeleistet ist.

Erlass des Vorpraktikums

  • Studienanfängern mit einer abgeschlossenen einschlägigen Berufsausbildung wird das Vorpraktikum vollständig erlassen. Eine Liste der entsprechenden Ausbildungsberufe findet sich weiter unten auf dieser Seite.
  • Das Vorpraktikum wird auch vollständig erlassen, wenn eine im Sinne dieser Richtlinien einschlägige Berufstätigkeit (hierunter fallen auch Ferienjobs) im Umfang von mindestens einem halben Jahr nachgewiesen werden kann. Die Berufstätigkeit muss in Vollzeit ausgeübt worden sein. Darüber ist bei der Immatrikulation ein Arbeitszeugnis vorzulegen, aus dem Umfang und Inhalt der Tätigkeit eindeutig hervorgehen.
  • Studienanfängern mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung in einem Ausbildungsberuf, der die Ausbildungsinhalte des Vorpraktikums teilweise abdeckt, wird der Abschnitt 2 des Vorpraktikums erlassen (siehe entsprechende Tabelle unten).
  • Auch Absolventen des technischen Zweigs der Fachoberschule (FOS) und Absolventen der Berufsoberschule (BOS) wird das Vorpraktikum vollständig erlassen. Absolventen entsprechender technischer Gymnasien (TG) anderer Bundesländer erhalten Vollerlass gegen Nachweis der Ausbildungsinhalte.

Allgemeine Ausbildungsziele des Vorpraktikums

  • Vermittlung vertiefter Kenntnisse über Zweck, Prinzip und Bedeutung verschiedener üblicher Fertigungsverfahren sowie über Arbeitsweisen von entsprechenden Fertigungseinrichtungen.
  • Vermittlung vertiefter Kenntnisse über Eigenschaften und Verhalten der wichtigsten Werkstoffe des Maschinenbaus bei Bearbeitung und Verwendung.
  • Stärkung des technischen Vorstellungsvermögens.
  • Einblick in technische und organisatorische Zusammenhänge des Produktionsablaufs sowie Erfahrungen im betrieblichen Arbeitsumfeld und mit den sozialen Strukturen des Betriebs.

Ausbildungsinhalte des Vorpraktikums

Abschnitt 1: Metalltechnik

Dauer: 4 Wochen

Mindestens zwei Gebiete der nebenstehenden Auswahl

  • Handwerkliche Grundarbeiten (Messen, Anreißen, Feilen, Bohren, Gewinde schneiden, etc.)
  • Spanende Fertigungsverfahren (Drehen, Fräsen, Bohren, Schleifen, etc.)
  • Spanlose Fertigungsverfahren (Pressen, Stanzen, Lasern, etc.)
  • Schweißen, Verbindungstechnik
  • Gießen, Wärmebehandlung
Abschnitt 2: Produktentstehung

Dauer: 4 Wochen

Mindestens zwei Gebiete der nebenstehenden Auswahl

  • Montage und Inbetriebnahme von Maschinen und Baugruppen
  • Betreiben und Warten von Anlagen
  • Prüfen und Messen von Bauteilen und Maschinen
  • Qualitätssicherung und Arbeitsvorbereitung
  • Lesen von Fertigungs- und Montagezeichnungen
  • Steuerung und Automatisierung

Ausbildungsberufe mit Erlass des Vorpraktikums

  • Anlagenmechaniker/in
  • Automobilmechaniker/in
  • Feinmechaniker/in
  • Fluggerätemechaniker/in
  • Gas- und Wasserinstallateur/in
  • Industriemechaniker/in
  • KFZ-Mechatroniker/in
  • Konstruktionsmechaniker/in
  • Karosserie- und Fahrzeugbauer/in
  • Kunststoffformgeber/in
  • Landmaschinenmechaniker/in
  • Landmaschinenschlosser/in
  • Maschinenbaumechaniker/in
  • Maschinenzusammensetzer/in
  • Mechatroniker/in
  • Metallbauer/in
  • Schiffsmechaniker/in
  • Technische/r Produktdesigner/in
  • Technische/r Zeichner/in
    • Fachrichtung Maschinen- und Anlagentechnik
    • Fachrichtung Maschinenbau
    • Fachrichtung Feinwerktechnik
    • Fachrichtung Stahl- und Metallbautechnik
  • Verfahrensmechaniker/in
  • Werkzeugmechaniker/in
  • Zentralheizungs- und Lüftungsbauer/in
  • Zerspanungsmechaniker/in
  • Zweiradmechaniker/in

Ausbildungsberufe mit Erlass der Hälfte des Vorpraktikums

  • Büroinformationselektroniker/in
  • Elektroinstallateur/in
  • Elektromaschinenmonteur/in
  • Elektromechaniker/in
  • Elektroniker/in für Automatisierungstechnik
  • Elektroniker/in für Maschinen und Anlagen
  • Energieelektroniker/in
  • Holzmechaniker/in
  • Industrieelektroniker/in
  • IT-Systemelektroniker/in
  • KFZ-Elektriker/in
  • Kommunikationselektroniker/in
  • Landwirt/in
  • Lokführer/in
  • Mess- und Regeltechniker/in
  • Radio- und Fernsehtechniker/in
  • Staatlich geprüfte/r informationstechnischer Assistent/in
  • Technische/r Zeichner/in (Fachrichtungen Heizung-Klima, Elektrotechnik, Energietechnik)

Studienanfänger/innen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung in einem hier nicht aufgeführten Ausbildungsberuf, können den Erlass des gesamten Vorpraktikums oder der Hälfte des Vorpraktikums beim Studenten- und Prüfungsamt beantragen. Die Voraussetzung dafür ist, dass die Ausbildungsinhalte des Vorpraktikums einen wesentlichen Bestandteil der Berufsausbildung ausmachen.