Zulassungsvoraussetzungen

Hochschulreife

Ihr Abschlusszeugnis wird als Zugangsberechtigung zur Hochschule anerkannt, sofern Sie aus einem EU-Land, Liechtenstein, Island, Norwegen oder der Schweiz kommen und Ihr Abschlusszeugnis dort ebenfalls als Zugangsberechtigung zu einer Hochschule anerkannt wird. Wenn Sie Ihren Abschluss nicht einem dieser Länder erworben haben, dann hängt die Anerkennung vom Herkunftsland ab. Sie können die Gültigkeit Ihres Abschlusses über eine der folgenden Websites überprüfen:

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Hochschulservice International (HSIN).

Erfolgreicher Abschluss eines akademischen Tests (TestAS oder SAT)

Bewerbende mit höherer nicht-europäischer Hochschulreife (Ausnahmen: Abschluss des Studienkollegs bei den Bayerischen Fachhochschulen, Abschluss des Abiturs an Deutschen Schulen außerhalb Europas) müssen einen der folgenden akademischen Tests erfolgreich abschließen:

TestAS (Test für Ausländische Studierende)

Für eine Zulassung müssen beide Teile des Tests (Kerntest/Kernmodul und Fachmodul) erfolgreich mit jeweils 100 Punkten abgeschlossen sein. Mehr Informationen zu den Tests finden Sie auf der TestAS-Website.

SAT (Scholastic Assessment Test; US-amerikanischer Bewerbungstest für die Zulassung zu Universitäten und Colleges)

Alternativ zum TestAS-Test ist beim SAT-Test eine Mindestanzahl von 1050 Punkten zu erreichen. Weitere Informationen zum Test sind der SAT-Website (englische Sprache) zu entnehmen.

Sprachkenntnisse

Englische Sprache

Für die Einschreibung in einen englischsprachigen Studiengang sind in der Regel mindestens Englisch-Sprachkenntnisse der Stufe B2 nachzuweisen. An der THWS werden im Besonderen die folgenden Sprachprüfungsabschlüsse und Zertifikate als Nachweise akzeptiert:

  • Abschluss eines onlinebasierten TOEFL-IBT®-Tests mit mindestens 83 Punkten
  • Abschluss eines IELTS-Tests mit mindestens 6,0 Punkten
  • Cambridge-B2-First-Zertifikat in englischer Sprache (FCE); Mindestnote: C
  • Cambridge-C1-Advanced-Zertifikat in fortgeschrittener englischer Sprache; Mindeststufe: B2
  • UNIcert®-Zertifikat; Mindeststufe: 2 (UNIcert® II)
  • Englisch-Sprachzertifikate der Mindeststufe B2, die an der THWS erworben wurden

Die aktuellen Voraussetzungen finden Sie auf der Website des Hochschulservice International (HSIN).

Deutsche Sprache

Nicht-einheimische Studierende müssen deutsche Sprachkenntnisse der Stufe A2 nach Definition des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (CEFR) nachweisen. Das A2-Sprachniveau kann zusammen mit dem entsprechenden Zertifikat auch noch während des ersten oder zweiten Studiensemesters an der THWS erworben werden. Es werden dazu entsprechende Deutschkurse für Studierende der internationalen Studiengänge angeboten.